Mütter, deren Kinder nach der Geburt länger als 3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Dies schlägt der Bund vor. Der Regierungsrat ist damit einverstanden.
Mütter, deren Kinder nach der Geburt länger als 3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Dies schlägt der Bund vor. Der Regierungsrat ist damit einverstanden.