Der Regierungsrat ist auf die Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» nicht eingetreten. Die Beschwerde kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Regierungsrat ist auf die Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» nicht eingetreten. Die Beschwerde kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.