Der Bund will das Internationale Erbrecht teilweise mit dem Recht der EU harmonisieren. Damit sollen insbesondere Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt werden.
Der Bund will das Internationale Erbrecht teilweise mit dem Recht der EU harmonisieren. Damit sollen insbesondere Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt werden.