Die Gemeinden sollen weitgehend von der Beitragspflicht am Kantonsstrassenunterhalt befreit werden. Sie sollen sich künftig nur noch bei Neubauten oder zentralen Projektelementen finanziell beteiligen müssen. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Kantonsrates stimmt der entsprechenden Revision des Strassengesetzes zu.