Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung des Sozialgesetzes. Schwerpunkt der Gesetzesänderung bildet die Aufhebung des Verrechnungsverbots von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen.
Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung des Sozialgesetzes. Schwerpunkt der Gesetzesänderung bildet die Aufhebung des Verrechnungsverbots von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen.