Mit der Teilrevision des Strassengesetzes werden die Einwohnergemeinden weitgehend von der Beitragspflicht an den Kantonstrassenbau entbunden. Sie sollen neu nur noch bei Neubauten oder zentralen Projektelementen mitzahlen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des Strassengesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.