Heute darf aus einer DNA-Spur als einziges äusserlich sichtbares Merkmal das Geschlecht bestimmt werden. Der Bundesrat will neu das Herauslesen von weiteren äusserlichen Merkmalen sowie die Suche nach Verwandtschaftsbeziehungen zur Verbrechensaufklärung erlauben. Der Regierungsrat begrüsst diesen Vorschlag.