Der Bund passt die Verordnung über den «Notvorrat» an. Kaffee soll nicht mehr der Pflichtlagerhaltung unterstellt und die Pflichtlager bis Ende 2022 abgebaut werden. Der Regierungsrat ist mit dieser Änderung einverstanden.
Der Bund passt die Verordnung über den «Notvorrat» an. Kaffee soll nicht mehr der Pflichtlagerhaltung unterstellt und die Pflichtlager bis Ende 2022 abgebaut werden. Der Regierungsrat ist mit dieser Änderung einverstanden.