Das Bundesgericht hat entschieden: Das Besteuerungsmodell von Wasserkraftwerkgesellschaften, das der Kanton Solothurn angewendet hatte, ist rechtens. Der Kanton muss keine Steuergelder zurückzahlen.
Das Bundesgericht hat entschieden: Das Besteuerungsmodell von Wasserkraftwerkgesellschaften, das der Kanton Solothurn angewendet hatte, ist rechtens. Der Kanton muss keine Steuergelder zurückzahlen.