Der Regierungsrat stellt die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend Verfügbarkeit von Bauland zurück. Einerseits wurde der Entwurf in der Vernehmlassung äusserst kontrovers aufgenommen, andererseits kann sich die Gesetzesänderung aufgrund des neuen Richtplans allenfalls erübrigen.