Der Bund schlägt ein befristetes Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt im Falle eines No-Deals vor. Damit soll, zeitlich befristet, der Übergang von der Personenfreizügigkeit hin zu einer Drittstaatenregelung bezüglich der Zulassung von Arbeitskräften erleichtert werden. Der Regierungsrat befürwortet das vorgeschlagene Abkommen.