Der Bund will die Verordnung über die Vermögensverwaltung bei Beistandschaft oder Vormundschaft überarbeiten und praxistauglicher machen. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden.
Der Bund will die Verordnung über die Vermögensverwaltung bei Beistandschaft oder Vormundschaft überarbeiten und praxistauglicher machen. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden.