Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus enthält verschiedene polizeiliche Präventionsmassnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) ordnet die im Einzelfall geeignete Massnahme an. Der betroffene Kanton ist für den Vollzug und die Kontrolle der Massnahme zuständig. Die Kantone haben die zuständige kantonale Vollzugs- und Kontrollbehörde zu bestimmen. Der Regierungsrat weist diese Aufgaben grundsätzlich der Polizei Kanton Solothurn zu. Der Vollzug einer von fedpol allenfalls angeordneten elektronischen Überwachung soll dem Amt für Justizvollzug zugewiesen werden. Ausserdem schlägt der Regierungsrat eine Ergänzung des Gebührentarifs vor. Entsprechend dem Verursacherprinzip werden terroristische Gefährderinnen beziehungsweise terroristische Gefährder kostenpflichtig. Die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und des Gebührentarifs dauert bis am 15. Januar 2023.
Die Terrorismusbekämpfung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. 2017 haben sie den Nationalen Aktionsplan «Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» verabschiedet. Er umfasst ein Bündel an Massnahmen zur Prävention, Repression und Reintegration. Die präventiven Massnahmen sind im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus gesetzlich festgelegt.