Mit der nun unterzeichneten Vereinbarung konnten sich die beiden Kantone auf zentrale Punkte einigen. Der nördliche Teil des Logistikstandorts Utzenstorf, Emmepark Landshut, bleibt im Richtplan des Kantons Bern als Logistikstandort verankert. Neu sollen nun mehr LKW-Zu- und Wegfahrten über das Berner Kantonsgebiet erfolgen und auch die Bahninfrastruktur genutzt werden. Für den südlichen Teil des Standorts sind keine Logistiknutzungen mehr vorgesehen.
Hintergrund der Vereinbarung
Ausgangspunkt der Vereinbarung war das vom Bundesrat angeordnete Bereinigungsverfahren nach Artikel 12 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Anlass dafür waren unterschiedliche Auffassungen der beiden Kantone zur Festsetzung des Logistikstandorts auf dem Areal der ehemaligen Papierfabrik in der Gemeinde Utzenstorf im kantonalen Richtplan des Kantons Bern. Die Differenzen betrafen insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen auf das Gebiet des Kantons Solothurn, die Wahl des Standorts sowie die weitere planerische Abstimmung.
Verkehrliche Entlastung für den Kanton Solothurn
Die Parteien haben sich nun auf eine neue Aufteilung der Lastwagenfahrten geeinigt. Neu sollen 60 Prozent der LKW-Zu- und Wegfahrten über das Kantonsgebiet Bern und 40 Prozent über das Kantonsgebiet Solothurn erfolgen. Bislang war eine gleichmässige Verteilung vorgesehen. Der Kanton Bern verpflichtet sich, im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf eine entsprechende Anpassung des Infrastrukturvertrags und des Projekts hinzuwirken.
Bahninfrastruktur und Dialog
Weiter setzt sich der Kanton Bern dafür ein, dass die bestehende Bahninfrastruktur für den Logistikstandort genutzt wird, sofern dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich möglich ist. Beide Kantone vereinbaren ausserdem, den Dialog mit den betroffenen Gemeinden sowie den regionalen Planungsgremien weiterzuführen. Ziel ist eine raum- und umweltverträgliche Entwicklung des Standorts.
Südlicher Arealteil wird gestrichen
Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung betrifft den südlichen Teil des Logistikstandorts. Der Kanton Bern erklärt sich damit einverstanden, diesen Arealteil aus dem Richtplan zu streichen. Damit sind in diesem Bereich keine Nutzungen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt mehr vorgesehen. Zulässig bleiben einzig Nutzungen im Rahmen des bestehenden Zonenzwecks.
Verbesserte Zusammenarbeit im grenznahen Raum
Die Kantone Bern und Solothurn wollen künftig Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im grenznahen Gebiet frühzeitig gemeinsam koordinieren. Damit sollen mögliche raumplanerische Konflikte früh erkannt und vermieden werden.