Mai 2026

Presseförderung: Frühzustellung von Zeitungen unterstützen

  • 19.05.2026

Der Bund will die indirekte Presseförderung zugunsten von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse weiter ausbauen. Neu soll die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften finanziell gefördert werden. Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben.

Hintergrund: Das Parlament hat im März 2025 Massnahmen zur indirekten Presseförderung beschlossen. Demnach wird die Förderung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse in zwei Schritten verstärkt. Zum einen wurde der Bundesbeitrag zur Förderung der Regional- und Lokalpresse in der Tageszustellung der Post von 30 auf 40 Millionen Franken erhöht. Diese Massnahme gilt seit dem 1. Januar 2026. Zum anderen soll ab dem 1. Januar 2027 die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften finanziell gefördert werden, mit 25 Millionen Franken jährlich. Beide Massnahmen sind auf sieben Jahre befristet.

Der Regierungsrat unterstützt die Pläne des Bundes für den Ausbau der indirekten Presseförderung. Er ist überzeugt, dass beide Massnahmen die Medienvielfalt stärken und die Meinungsbildung fördern. Sie sollen sicherstellen, dass gedruckte Zeitungen und Zeitschriften überlebensfähig bleiben und deren Verlage mehr Zeit für die digitale Transformation erhalten - insbesondere in ländlichen Regionen und Gebieten, in denen die Medienvielfalt begrenzt ist. 

Die finanzielle Unterstützung der Frühzustellung kann neue Möglichkeiten bieten und sich positiv auf Kantone und Gemeinden auswirken. So könnten zum Beispiel weniger gut erschlossene Gebiete von einer besseren Abdeckung durch die Frühzustellung profitieren, was regionalpolitisch von Bedeutung ist.

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