Mai 2026

«Steuerstrategie 2030» Ein ausgewogenes Gesamtpaket für einen konkurrenzfähigen Kanton

  • 20.05.2026

Der Kanton Solothurn soll als Standort nachhaltig attraktiver werden. Dies ist das Ziel der «Steuerstrategie 2030». Der Regierungsrat präsentiert ein ausgewogenes Gesamtpaket: Die Solothurnerinnen und Solothurner sollen künftig deutlich weniger Einkommenssteuern bezahlen. Längst notwendige Anpassungen in anderen Steuerbereichen bringen die dafür erforderlichen Mittel.

Bildlich gesprochen ist die «Steuerstrategie 2030» ein sorgfältig aufeinander abgestimmtes Puzzle. Alle Teile sind notwendig, damit am Ende ein attraktives Bild entsteht. Zwei Elemente stehen dabei im Zentrum: Eine deutliche Entlastung bei der Einkommenssteuer und Anpassungen bei den Vermögenssteuern, damit zusätzliches Geld verfügbar wird.Insgesamt führt die Steuerstrategie zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen.

Das Steuersystem wird zudem vereinfacht: Neu soll ein dreistufiger Tarif gelten, der ab einem Einkommen von 65'000 Franken in eine Flat-Rate-Tax übergeht (siehe «Weitere Informationen»). Zusätzlich entfällt die Personalsteuer ersatzlos. Mit diesen Massnahmen verbessert sich der Kanton Solothurn bei der Steuerbelastung deutlich. Im Vergleich mit den anderen Kantonen rückt er ins Mittelfeld vor. 

Entlastung für alle Haushalt-Typen

Eine eingehende Überprüfung hat gezeigt, dass die vergleichsweise hohen Einkommenssteuern den Standort Solothurn schwächen. Deshalb sollen die Solothurnerinnen und Solothurner künftig deutlich weniger Einkommenssteuern bezahlen. Dies führt beim Kanton voraussichtlich zu Mindereinnahmen von gut 130 Millionen Franken und bei den Gemeinden von gut 150 Millionen Franken. 

Die Steuerpflichtigen im Kanton Solothurn werden netto deutlich von der «Steuerstrategie 2030» profitieren, dies geht aus fundierten Analysen und Berechnungen hervor. Die Entlastung bei der Einkommenssteuer überwiegt die moderate Mehrbelastung beim Vermögen in der Regel bei weitem. Es profitieren sowohl Erwerbstätige als auch Rentnerinnen und Rentner sowie Familien - mit und ohne Wohneigentum. 

Anpassungen bei Vermögenssteuern und Katasterwert 

Mit der Senkung der Einkommenssteuer nimmt der Regierungsrat gleichzeitig – teils längst notwendige – Anpassungen bei den Vermögenssteuern vor. Geplant sind folgende Massnahmen: 

  • Erhöhung der Katasterwerte. Diese sind aktuell zu tief angesetzt und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben des Bundes. 

  • Moderate Anpassung der Vermögenssteuer. Diese ist im schweizweiten Vergleich sehr tief, jedoch wirkungslos. Auch nach einer moderaten Erhöhung bleibt die Vermögenssteuer weiterhin unter dem schweizerischen Durchschnitt. 

  • Umfassende Überarbeitung der Grundstückgewinnsteuer. So können die Entwicklungen am Immobilienmarkt besser abgebildet werden. 

Diese Anpassungen sind zeitlich präzise abgestimmt: Sie erfolgen ab 2028, parallel zur Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene. Dadurch wird die Mehrbelastung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer spürbar gedämpft. Insgesamt rechnet der Regierungsrat durch diese Massnahmen mit Mehreinnahmen von rund 95 Millionen Franken für den Kanton und gegen 103 Millionen Franken für die Gemeinden. 

Mit der «Steuerstrategie 2030» legt der Regierungsrat die Basis für eine moderne Steuerpolitik, die den Kanton Solothurn als Ort zum Leben, Arbeiten und Investieren attraktiver macht. Und er setzt klare Rahmenbedingungen, welche die finanzielle Zukunft des Kantons nachhaltig sicheren.

Weitere Informationen

Unterlagen zur «Steuerstrategie 2030» 

«Drei-Stufen-Tarif»

Der in der Steuerstrategie vorgesehene «Drei-Stufen-Tarif» senkt die Einkommenssteuer gezielt bei mittleren und höheren Einkommen. Dies wirkt sich inhaltlich positiv auf den Standort Kanton Solothurn aus und entspricht dem Ziel des Regierungsrates, den Kanton nachhaltig attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig ist der «Drei-Stufen-Tarif» ein einfaches, transparentes Modell, welches sich operativ gut vollziehen lässt. Gerade mit Blick auf die künftige Individualbesteuerung ist diese Vereinfachung ein Vorteil.

Eine reine Flat-Rate-Tax ist der «Drei-Stufen-Tarif» jedoch nicht, weil er keinen einheitlichen Steuersatz über den gesamten Tarifverlauf kennt. Er übernimmt aber gewisse Elemente davon: Die Besteuerung verläuft bereits ab einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Franken im Wesentlichen proportional. Der Tarif wirkt ab diesem Bereich damit «flat» und nicht mehr stark progressiv.

 

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