Mai 2026

Tierversuche sollen für die Tiere schonender werden

  • 19.05.2026

Das Tierwohl bei Tierversuchen soll künftig verbessert werden – dank neuer Testverfahren und schonenderen Eingriffen an insgesamt weniger Tieren. Der Regierungsrat heisst eine Vernehmlassung zur Förderung der sogenannten 3R-Forschung gut.

Tierversuche sollen künftig schonender ablaufen als heute: Alternative Testverfahren sollen die bisherigen ersetzen. Weiter soll die Anzahl der Tiere minimiert und ihre Belastung durch die Versuche verringert werden. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat einen Gesetzesentwurf zur Förderung der sogenannten 3R-Forschung («replace», «reduce», «refine») in die Vernehmlassung geschickt. 

Mehr Gewicht für das Tierwohl

Der Regierungsrat begrüsst den Gesetzesentwurf und die damit angestrebte Förderung der 3R-Forschung: Diese ist zentral und zielt darauf ab, dem Tierwohl in der tierexperimentellen Forschung das notwendige Gewicht zu geben.  Künftig sollen Fachsekretariate die Bewilligungsverfahren von Tierversuchen unterstützen. Sie sind die administrative Drehscheibe zwischen dem Veterinärdienst, der Tierversuchskommission als Fachinstanz und der jeweiligen Forschungsinstitution oder Firma, die den Antrag stellt. Durch die Fachsekretariate soll die Qualität der Eingaben verbessert und der Bewilligungsprozess selbst beschleunigt werden.

Die geplanten gesetzlichen Anpassungen führen zu qualitativ ausgewogenen Entscheiden, mehr Transparenz und verkürzten Bearbeitungsfristen. Fachsekretariate sollen durch eine Professionalisierung die personellen Ressourcen der Kantone schonen. Allerdings verlangt der Regierungsrat, dass diese Fachsekretariate im Sinne der Professionalisierung Lösungen bevorzugen, welche Prozesse aufeinander abstimmen und Synergien schaffen. 

Ausgangspunkt für den vorliegenden Gesetzesentwurf war die 2021 eingereichte parlamentarische Initiative «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben».

Weitere Informationen

Dossier der im Nationalrat eingereichten parlamentarischen Initiative «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» 

Die 3R-Forschung

Tierversuche dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die gesuchten Erkenntnisse mittels einer anderen Methode, also durch Ersatz eines Tierversuches («replace») gewonnen werden können. Werden Tiere für Tierversuche eingesetzt, muss deren Anzahl auf das nötige Minimum («reduce») beschränkt werden. Dabei ist die Belastung des Tieres (Leiden, Stress, Angst, Schäden) ebenfalls auf ein Minimum zu reduzieren («refine»), das noch ausreicht, um das Versuchsziel zu erreichen. Die 3R-Forschung ist bereits heute im Schweizer Tierschutzrecht verankert. Mit dem Gesetzesentwurf wird die Förderung der 3R intensiviert.

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