Aktuell
Waldbrandgefahr auf Stufe 3 zurückgestuft – Feuerverbot wird aufgehoben. Weiterhin ist grosse Vorsicht geboten.
Aufgrund der Lagebeurteilung vom 10.09.2026 des Sonderstabs Waldbrand wird die Waldbrandgefahr von der Gefahrenstufe 4 («gross») auf die Gefahrenstufe 3 («erheblich») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 26.08.2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgehoben.
Sturmschäden im Solothurner Wald
Die Unwetter vom vergangenen Freitag haben im Wald des Kantons Solothurn erhebliche Schäden verursacht. Gemäss ersten Schätzungen beläuft sich die Schadholzmenge auf rund 17'500 Kubikmeter. Dies entspricht rund 14 Prozent der Schadholzmenge des grossen Wintersturms «Burglind» aus dem Jahr 2018.
Die Arbeitslosenquote stagnierte im August bei 3,1 Prozent
Im August 2026 nahm die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Kanton Solothurn gegenüber dem Vormonat um 37 Personen auf 4'597 Personen (Vorjahresmonat 4’658 Personen) zu. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 3,1 Prozent. Der Anstieg ist auf die Altersgruppe der unter 25-Jährigen zurückzuführen und ist somit saisonal bedingt.
Budget 2027: Ankündigung Steuerungsgrössen sowie Beiträge und Abgaben im Finanz- und Lastenausgleich (FILA EG) für das Vollzugsjahr 2027
Versteigerung der Pachtgewässer des Kantons Solothurn für die Jahre 2027 – 2034
Der Kanton Solothurn versteigert für 8 Jahre mittlere und kleinere Fischereigewässer. Die Gewässer sind über das ganze Kantonsgebiet verteilt.
Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben
Das Baden, Wassersportaktivitäten und die Fischerei sind in den Fliessgewässern im Kanton Solothurn wieder zulässig. Das Fischerei- und Betretungsverbot wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Agrardatenerhebung GELAN ab 28. August 2026
Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert.
Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Volkswirtschaftsdepartement
Barfüssergasse 24 4509 Solothurn