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Gesundheitswesen: Ausnahmebewilligung für ausländische Medizinalpersonen beantragen
Kurzbeschreibung
Betriebe können ein Ausnahmegesuch für die Anstellung unter Aufsicht einer Medizinalperson mit nicht anerkennbarem, ausländischem Diplom stellen, sofern sie eine tatsächliche Unterversorgung mit Fachpersonen detailliert nachweisen und begründen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Das in der Schweiz nicht anerkennbare, ausländische Diplom muss im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein.
- Die angestellte Person muss Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten und über einen tadellosen Leumund verfügen.
- Es besteht ein genereller Versorgungsengpass, der nur durch die Gewährung einer Ausnahmebewilligung behoben werden kann.
Erforderliche Dokumente
- Arbeitszeugnisse der angestellten Medizinalperson der letzten drei Jahre sowie eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente, falls diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind.
- Nachweis über Deutschkenntnisse der angestellten Medizinalperson auf Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Vorgehen
- PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden
Ergebnis
Nach erfolgreicher Prüfung erhält die angestellte Medizinalperson eine Ausnahmebewilligung, die ihr die zeitlich befristete Ausübung ihres Medizinalberufs im antragstellenden Betrieb unter fachlicher Aufsicht gestattet, mit dem Ziel, ein in der Schweiz anerkanntes Diplom zu erwerben.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine angestellte Medizinalperson mit ausländischem, in der Schweiz nicht anerkennbaren Diplom beträgt 500 Franken.
Merkblatt Gebühren
Fristen
Das Gesuch zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine angestellte Medizinalperson mit ausländischem, in der Schweiz nicht anerkennbaren Diplom muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel fünf Arbeitstage.