Oktober 2024

Regierungsrat will Solothurner Sport breiter unterstützen

  • 29.10.2024

Der Kanton Solothurn unterstützt den Sport jährlich mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds. Um eine noch breitere Unterstützung ermöglichen zu können, hat der Regierungsrat Anpassungen der Verordnung über die Swisslos-Fonds beschlossen. Die Beiträge im Sportbereich sollen ab 2025 neu ausgerichtet werden.

Mit dem Swisslos-Sportfonds unterstützt der Kanton Solothurn Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportvereine, Sportverbände und die Sanierung von Sportanlagen. Künftig soll der Solothurner Sport noch breiter unterstützt werden. Die Beiträge im Sportbereich werden neu vermehrt für Aktivitäten, Anlässe und die Nachwuchsförderung ausgerichtet. Mit dem Systemwechsel soll zudem die Gleichbehandlung sowohl von Einzel- und Mannschaftssportarten als auch von Sportvereinen und -verbänden berücksichtigt werden.

Bei den Teilnahme- und Erfolgsbeiträgen wird der Fokus neu auf die Einstufung von Sportarten durch Swiss Olympic sowie auf die Teilnahme an bedeutenden internationalen Grossanlässen gelegt und der jährliche Maximalbeitrag erhöht. Zudem sollen Unterstützungsbeiträge an Betreuungspersonen von paralympischen Sportlern und Sportlerinnen gesprochen werden können. Bei Verbänden werden künftig hauptsächlich deren Aktivitäten unterstützt, der Grundbeitrag wird kleiner. Die Vereine erhalten für ihre Aktivmitglieder bereits ab dem Alter von fünf Jahren einen Mitgliederbeitrag. Zudem werden auch Aktivmitglieder unterstützt, die älter als 20 Jahre sind. Der Beitragsrahmen für die Anschaffung von Sportmaterial und Sportgeräten wird angehoben und der jährliche Maximalbeitrag verdoppelt. Neu können auch Beiträge an die Durchführung von Projekten und Anlässen zur Sport- und Bewegungsförderung unterstützt werden. Im Bereich der Sportinfrastruktur wird der Beitragsrahmen für deren Miete und Unterhalt erhöht und der jährliche Maximalbeitrag verdoppelt. Neu sollen zudem für Schulen, die mit dem Label «Swiss Olympic Partner School» ausgezeichnet sind, Beiträge für leistungssportspezifische Athleten- und Athletinnenschulungen möglich sein. Ebenfalls werden neu auch Leistungssportstützpunkte berücksichtigt, die nicht von einem nationalen Sportverband anerkannt, aber kantonal von Bedeutung sind. Auch sollen Beiträge an die Teilnahme an bedeutenden kantonalen, nationalen und internationalen Sportlagern gesprochen werden können.

Die neuen Bestimmungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sie wurden zusammen mit der kantonalen Sportkommission erarbeitet. Die vier grössten kantonalen Sportverbände (Schiesssport, Fussball, Turnen, Tennis) wurden im Rahmen einer Konsultation einbezogen.

Weitere Informationen

Kantonale Sportfachstelle

Swisslos-Sportfonds Kanton Solothurn