Swisslos-Sportfonds

Der Reingewinn von Swisslos kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. 25 Prozent des Solothurner Gewinnanteils fliessen in den Swisslos-Sportfonds.

Zweck

Mit dem Swisslos-Sportfonds unterstützt der Kanton Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportvereine, Sportverbände und die Sanierung von Sportanlagen. Die Beitragsbereiche und Beitragsarten sind in der Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) geregelt.

So können Sie eine Unterstützung beantragen

Ihr Gesuch an den Swisslos-Sportfonds ist per Online-Gesuchsformular einzureichen. Die Online-Formulare für die verschiedenen Sportförderbereiche sind in der rechten Spalte abrufbar.

Publizierung

Die finanzielle Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds des Kantons Solothurn ist in Ihren Werbeunterlagen publik zu machen. 

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