Swisslos-Sportfonds
Der Reingewinn von Swisslos kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. 25 Prozent des Solothurner Gewinnanteils fliessen in den Swisslos-Sportfonds.
Zweck
Mit dem Swisslos-Sportfonds unterstützt der Kanton Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportvereine, Sportverbände und die Sanierung von Sportanlagen. Die Beitragsbereiche und Beitragsarten sind in der Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) geregelt.
So können Sie eine Unterstützung beantragen
Ihr Gesuch an den Swisslos-Sportfonds ist per Online-Gesuchsformular einzureichen. Die Online-Formulare für die verschiedenen Sportförderbereiche sind in der rechten Spalte abrufbar.
Publizierung
Die finanzielle Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds des Kantons Solothurn ist in Ihren Werbeunterlagen publik zu machen.
Logo Swisslos-Sportfonds
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