Die Oberämter erbringen verschiedene Dienstleistungen für die Bevölkerung. Zudem vollstrecken sie rechtskräftige Verfügungen, Entscheide und Urteile.
Oberämter

Alimente
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Alimente für das Kind nicht oder nur unregelmässig zahlt, bietet der Kanton verschiedene Hilfestellungen an. Zum einen können die Oberämter bei Kindern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ausstehende Beiträge vorschiessen (Alimentenbevorschussung). Zum anderen unterstützen die Oberämter unterhaltsberechtigte Personen im Verfahren zur Durchsetzung der Unterhaltsbeiträge (Inkassohilfe).
Schlichtung (Miete, Pacht, Gleichstellung)
Bei Problemen im Miet- oder Pachtverhältnis unterstützt die Schlichtungsbehörde. Arbeitnehmende aus der Privatwirtschaft, die sich am Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, können sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann wenden.
Hundehaltung
Im Bereich Hundehaltung klären die Oberämter eine mögliche Gefährdung durch Hunde ab und können Massnahmen anordnen, um Mensch und Tier zu schützen. Bei Gefährdungen durch bewilligungspflichtige Hunde («Listenhunde») ist der Veterinärdienst zuständig.
Vollstreckungen
Die Oberämter vollstrecken rechtskräftige Verfügungen und Entscheide, beispielsweise die Entfernung einer nichtbewilligten Baute. Ausserdem vollstrecken sie rechtskräftige Urteile wie zum Beispiel Ausweisungen aus Wohn- oder Geschäftsräumen.
Einbürgerungsgespräche
Die Oberämter führen im Auftrag des Amtes für Gemeinden Gespräche mit ausländischen Staatsangehörigen, die sich einbürgern lassen möchten. Sie erstellen Informationsberichte für die Einbürgerungsbehörden, die über das Einbürgerungsgesuch entscheiden.
Wahlen und Abstimmungen
Die Oberämter unterstützen die Staatskanzlei bei Wahlen und Abstimmungen. Zudem vereidigen sie die Präsidien der Einwohnergemeinden, Einheitsgemeinden, Bürgergemeinden, Kirchgemeinden sowie Zweckverbände. Tritt ein Mitglied des Kantonsrates während der Amtsperiode (Legislatur) zurück, sind die Oberämter für den Prozess des Nachrückens verantwortlich.
Oberamt Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Olten - Gösgen
Amthausquai 23 4600 Olten
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Thal - Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten
Oberamt Dorneck - Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten