Suchtprävention

Der Kanton Solothurn unterstützt Massnahmen und Projekte der Suchtprävention mit Mitteln aus den Fonds «Spielsuchtabgabe» und «Alkoholzehntel».

Alkoholzentel

Wer in der Schweiz Spirituosen produziert, muss eine Steuer zahlen. Diese geht zu 90 Prozent an den Bund zur Finanzierung von Sozialversicherungen wie AHV und IV. Die restlichen zehn Prozent - der sogenannte «Alkoholzehntel» - gehen an die Kantone. Dieser «Alkoholzehntel» wird eingesetzt für die Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch.

Spielsuchtabgabe

Die Einnahmen aus Losen, Lotto oder Sportwetten gehen an SWISSLOS. Die Kantone erhalten einen Anteil aus diesen Einnahmen. Diese werden unter anderem zur Vorbeugung und Behandlung der Spielsucht eingesetzt.

So beantragen Sie eine Unterstützung

Sie können ein Gesuch einreichen, das folgende Bedingungen erfüllen muss:

  • Sie müssen das Gesuchsformular ausfüllen (siehe unter «Dokumente»
  • Sie schreiben einen kurzen Projektbeschrieb (max. 2-3 Seiten)
  • Sie reichen ein detailliertes Projektbudget der Massnahme ein
  • Sie schicken das Gesuchsformular, den Projektbeschrieb und das Budget per Mail an praevention@ddi.so.ch.

Wichtige Hinweise

  • Es werden nur Projekte oder Massnahmen unterstützt zur Vorbeugung und Früherkennung einer Sucht, zur Forschung oder zur Aus- und Weiterbildung.
  • Sie müssen eine finanzielle Eigenleistung erbringen.
  • Sie können bei anderen Fonds kein zusätzliches Gesuch einreichen.
  • Es gibt keine Fristen zur Eingabe eines Gesuchs. Gesuche können das ganze Jahr eingereicht werden.

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie einen Abschlussbericht und eine Abrechnung einreichen.