Bettagsfranken
Mit dem Bettagsfranken unterstützt der Kanton Solothurn jedes Jahr kleinere gemeinnützige Projekte mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds. Trägerschaften und Privatpersonen mit Sitz im Kanton Solothurn können sich bis zum 15. September 2024 um Beiträge bewerben.
Gesuche können ausschliesslich online eingereicht werden:
Voraussetzungen für finanzielle Beiträge
- Die zu unterstützenden Projekte und Angebote haben einen gemeinnützigen Charakter und eine lokale, kommunale oder regionale Ausrichtung.
- Die gesuchstellenden Trägerschaften oder Personen haben ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz im Kanton Solothurn.
- Pro Projekt können maximal 10'000.-- Franken zugesprochen werden; grössere Projekte können an den Swisslos-Fonds oder andere Fonds verwiesen werden.
- Projekte werden in der Regel höchstens zwei Jahre hintereinander aus dem Bettagsfranken finanziell unterstützt.
- Mit dem Bettagsfranken werden keine Strukturbeiträge oder Investitionskosten für bauliche Massnahmen an Gebäuden (teil-)finanziert.
- Die zu unterstützenden Projekte und Angebote sind politisch und konfessionell neutral, nicht diskriminierend und nicht gewinnorientiert.
- Die Trägerschaften erbringen eine angemessene Eigenleistung.