Bettagsfranken

Mit dem Bettagsfranken unterstützt der Kanton Solothurn jedes Jahr kleinere gemeinnützige Projekte. Trägerschaften und Privatpersonen mit Sitz im Kanton Solothurn können ab März 2023 wieder Gesuche einreichen.

Voraussetzungen für finanzielle Beiträge

  • Die zu unterstützenden Projekte und Angebote haben einen gemeinnützigen Charakter und eine lokale, kommunale oder regionale Ausrichtung.
  • Die gesuchstellenden Trägerschaften oder Personen haben ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz im Kanton Solothurn.
  • Pro Projekt können maximal 10'000.-- Franken zugesprochen werden; grössere Projekte können an den Lotteriefonds oder andere Fonds verwiesen werden.
  • Projekte können höchstens zwei Jahre hintereinander aus dem Bettagsfranken finanziell unterstützt werden. Danach wird auf weitere Gesuche grundsätzlich nicht mehr eingetreten.
  • Mit dem Bettagsfranken werden keine Strukturbeiträge oder Investitionskosten für bauliche Massnahmen (teil-)finanziert.
  • Die zu unterstützenden Projekte und Angebote sind politisch und konfessionell neutral, nicht diskriminierend und nicht gewinnorientiert.
  • Die Trägerschaften erbringen eine angemessene Eigenleistung.