Ein Auge auf 46'000 Waffen
Wer eine Pistole oder einen Revolver kaufen will, braucht dafür eine Bewilligung. Mit dem revidierten Waffengesetz haben sowohl Aufgaben wie Aufwand beim Kantonalen Waffenbüro der Kantonspolizei zugenommen. Ein Einblick in das Waffenbüro und die Zahlen für das Jahr 2022.
Seit gut drei Jahren ist das revidierte Waffengesetz in Kraft. Nicht nur die neuen Bestimmungen sorgen für viel Arbeit im Kantonalen Waffenbüro, einem Bereich der Kantonspolizei Solothurn. «Unser Aufgabengebiet ist recht umfangreich geworden», erläutert Reto Volken, Leiter des Waffenbüros. Er prüft zusammen mit vier Mitarbeitenden Gesuche, führt Befragungen durch, erteilt verschiedene Bewilligungen oder lehnt sie ab. «Wir schauen genau hin», so Volken. In der Bevölkerung, selbst bei langjährigen Mitgliedern von Schützenvereinen, sei allgemein viel Nicht- und Falschwissen vorhanden. Volken, selber Sportschütze und Mitglied von Schützenvereinen, hält fest: «Mit der Umsetzung des Waffengesetzes will man die Leute nicht kriminalisieren, sondern erfassen, wer welche Waffen besitzt. Dies dient auch dem Schutz der Bevölkerung».
940 Waffenerwerbsscheine und rund 350 Befragungen
Alle Gesuche für den Erwerb von z. B. Pistolen oder Revolvern gelangen nach Erstabklärungen beim Polizeiposten ans Waffenbüro. Will eine Person zum ersten Mal eine Waffe erwerben, wird sie in der Regel durch das Waffenbüro zur Befragung eingeladen. Dabei werden auch die Gesetzesbestimmungen erläutert. Liegen keine Hinderungsgründe nach Waffengesetz vor, wird das Gesuch bewilligt. «Wiederholte Straftaten, Einträge im Strafregister oder in den polizeilichen Akten stellen Hinderungsgründe dar, welche zu einer Ablehnung führen können», erklärt Volken. Zudem verlangt das Waffengesetz einen guten Leumund.
418 Ausnahmebewilligungen
Für den Erwerb von den bekannten Sturmgewehren 57 und 90, von Maschinenpistolen, Schalldämpfern und verbotenen Messern ist eine Ausnahmebewilligung nötig. «Wir führen dann eine Befragung durch und bei Waffensammlerinnen und -sammlern nehmen wir von Zeit zu Zeit einen Augenschein vor Ort vor». Bei Verstössen können die Waffen sichergestellt werden. Kommt es nach einer Befragung zur Ablehnung des Gesuchs, erstellt das Waffenbüro eine beschwerdefähige Verfügung. Dies trifft auch für die Rückgabe oder Vernichtung von beschlagnahmten Waffen zu, welche zum Beispiel im Zusammenhang mit polizeilichen Interventionen sichergestellt wurden. Derzeit sind im Kanton ca. 46’000 Waffen und 9700 Waffenbesitzer registriert. Jährlich kommen rund 2000 neue Waffen dazu. Die Arbeit geht also nicht aus.