Die Familien im Kanton Solothurn erhalten künftig keinen einheitlichen Zugang zu bezahlbaren Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung. 65 Prozent der Stimmbevölkerung hat die entsprechende Änderung des Sozialgesetzes abgelehnt, dies bei einer Stimmbeteiligung von 51 Prozent.
Mit der Vorlage hatten der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Kantonsrats beabsichtigt, kantonsweit Betreuungsgutscheine einzuführen. Eltern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn hätten eine finanzielle Vergünstigung für Kindertagesstätten, Horte, Mittagstische oder Tagesfamilien erhalten.
Sozialdirektorin Susanne Schaffner nimmt das Nein der Stimmbevölkerung mit Bedauern zur Kenntnis: «Durch die Gesetzesänderung wären Familien im ganzen Kanton gezielt entlastet worden. Nun müssen sie die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung je nach Wohnort weiterhin selbst übernehmen und damit rechnen, kein passendes Betreuungsangebot zu finden. Ausserdem entgehen der Wirtschaft durch die Ablehnung der Vorlage dringend benötigte Fachkräfte und wichtige Standortvorteile für den Kanton bleiben aus.»
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