Medienmitteilung

Auslagerungsgesetz wird positiv aufgenommen

  • 22.10.2024

Der Regierungsrat hat die Rückmeldungen zum Auslagerungsgesetz zur Kenntnis genommen. Mit dem Auslagerungsgesetz wird die gesetzliche Grundlage geschaffen zur Auslagerung von Informatikdienstleistungen und damit auch zur Nutzung von Cloud-Diensten.

In den letzten Jahren hat sich die Informationstechnologie stark weiterentwickelt. Der Einsatz von Informationstechnologie ist oft mit umfangreichen Auslagerungen an Dritte verbunden. Vermehrt werden Informatikdienstleistungen über Cloud-Lösungen bezogen. Solche Auslagerungen sind mit Risiken und Herausforderungen verbunden in Bezug auf die Informationssicherheit, den Datenschutz und die Archivierung. Gegenwärtig fehlen im Kanton Solothurn die erforderlichen Rechtsgrundlagen für besonders bedeutsame, umfangreiche oder risikobehaftete Auslagerungen von Informatikdienstleistungen. Das Auslagerungsgesetz regelt die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die es bei der Auslagerung von Informatikdienstleistungen durch die kantonale Verwaltung zu beachten gilt.

Am 30. April 2024 hat der Regierungsrat zu Botschaft und Entwurf die öffentliche Vernehmlassung eröffnet. Es liessen sich 6 Parteien und eine Organisation vernehmen. Sie alle sind sich einig, dass Auslagerungen von Informatikdienstleistungen grundsätzlich möglich sein sollen und begrüssen eine gesetzliche Regelung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden weisen auf die erhöhte Sorgfalt im Umgang mit besonders schützenswerten Daten hin, erwarten klare Regelungen hinsichtlich Zuständigkeit und Verantwortung und verlangen Effizienzsteigerungen und Mehrwerte als Folge von Auslagerungsentscheiden sowie Transparenz und ein betriebliches Kontinuitätsmanagement für den Fall, dass ausgelagerte Informatikdienstleistungen nicht oder nur ungenügend erbracht werden.

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement beauftragt, die Botschaft und den Entwurf für den Kantonsrat auszuarbeiten und die in der Vernehmlassung geäusserten Vorschläge angemessen zu berücksichtigen.