Hintergrund: Die Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer geht auf zwei parlamentarische Aufträge zurück. Eine Begleitgruppe aus allen Kantonsratsfraktionen und Verbandsvertretern begleitete die Erarbeitung der neuen Gesetzgebung. Ohne Reform der Steuergesetzgebung drohen künftig sinkende Steuereinnahmen.
Neuerungen bei Personenwagen, Motorräder, Lastwagen, Cars
Personenwagen und Motorräder mit einem Verbrennungsmotor werden künftig nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert. Personenwagen und Motorräder mit einem emissionsfreien Antrieb (E-Fahrzeuge) werden nur nach Gesamtgewicht besteuert. Je weniger Emissionen ein Fahrzeug verursacht, desto tiefer ist die Steuer. Vorteil: Halterinnen und Halter von leichten Fahrzeugen mit einer tiefen Leistung sowie von E-Fahrzeugen fahren steuerlich günstiger.
E-Fahrzeuge werden in Zukunft auch besteuert. Die Leistung wird jedoch bei diesen Fahrzeugen nicht bepreist. Damit wird sichergestellt, dass ein E-Fahrzeug immer tiefer besteuert wird als ein vergleichbares Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor.
Fahrzeuge zum Sachentransport werden weiterhin nach Nutzlast besteuert. Neu ist die Grundsteuer pro Fahrzeug plus sinkende Nutzlasttarife. Vorteil: Fahrzeuge mit einer hohen Nutzlast werden steuerlich nicht übermässig belastet. E-Fahrzeuge erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
Cars und Busse werden neu nach Nutzlast und nicht mehr nach Sitzplätzen besteuert. Die neue Besteuerung stellt eine Gleichbehandlung sicher und setzt die Ökologisierung um. E-Fahrzeuge erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
Neuerungen für Schiffe und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Die Schiffssteuer wird vereinfacht. Die Jahressteuer fällt weg, ebenso der zweistufige Steuertarif. Neu gilt eine Leistungsbesteuerung mit differenzierten Tarifen für Liegeplatz- und Domizilschiffe. Schiffe mit emissionsfreiem Antrieb (E-Schiffe) erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger, Fahrzeuge für die Forst- und Bauwirtschaft und alle anderen Fahrzeuge, die bisher pauschal besteuert wurden, ändert sich nichts in der Besteuerung. Neu ist der Rabatt von 20 Prozent für E-Fahrzeuge.
Neuerungen beim Gebührentarif
Neu werden die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in den kantonalen Gebührentarif verschoben. Die MFK hat alle Gebühren einer Vollkostenrechnung unterzogen und wenn nötig angepasst. Neben wenigen Gebührenerhöhungen konnten verschiedene Gebühren auch gesenkt werden, so z.B. die Gebühr für einen Fahrzeugausweis. Dieser kostet neu 30 anstatt 50 Franken.
Die Bezeichnung «Motorfahrzeugkontrolle» entspricht nicht mehr dem gesamten Tätigkeitsbereich des Amtes und ist veraltet. Das Amt wird in «Strassenverkehrsamt» umbenannt.