Medienmitteilung

Grösstmögliche Autonomie für Menschen mit Behinderungen

  • 09.09.2025

Der Regierungsrat treibt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter voran. Ambulante Dienstleistungen wie das Begleitete Wohnen sollen schrittweise im ganzen Kanton eingeführt werden. Die «Angebotsplanung 2030» mit der Aktualisierung der Angebotspalette geht nun in die öffentliche Vernehmlassung.

Menschen mit Behinderungen wollen zunehmend selbstbestimmt leben. Sie sollen dafür Wohn-, Lebens- und Arbeitsformen mit grösstmöglicher Autonomie wählen können. Dies ist eine der Hauptforderungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), welches die Schweiz ratifiziert hat.

Ambulante Angebote fördern Inklusion

Der Regierungsrat will die Umsetzung der UN-BRK vorantreiben und den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und inklusives Leben ermöglichen. Bis 2030 sollen im Kanton Solothurn 75 neue Plätze für das Begleitete Wohnen geschaffen werden. Das ist das Kernelement der «Angebotsplanung 2030» – der Planung der Angebote für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2026 bis 2030. Es soll mehr Möglichkeiten bieten, damit diese Personen selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben und im ersten Arbeitsmarkt an einem inklusiven Arbeitsplatz tätig sein können.

Die Einführung von ambulanten Angeboten (Begleitetes Wohnen, Assistenzleistungen beim privaten Wohnen) ist für den Kanton Solothurn neu. Es laufen jedoch bereits Pilotprojekte für das Begleitete Wohnen. Bevor das neue Modell flächendeckend eingeführt wird, sollen daher zunächst mit weiteren Pilotprojekten Erkenntnisse gewonnen werden. Dies erfolgt unter Einbezug der verschiedenen Stakeholder und von Menschen mit Behinderungen. In der nächsten Planungsperiode ab 2031 sollen die ambulanten Dienstleistungen dann in die normalen Strukturen überführt und im ganzen Kanton eingeführt werden. Die schrittweise Einführung der ambulanten Angebote soll darauf hinwirken, künftig weniger Plätze in stationären Wohnheimen anbieten zu müssen. Ambulante Angebote sind kostengünstiger, weil sie weniger Fixkosten verursachen (Infrastruktur und Personal), Eigenständigkeit fördern und vorhandene Ressourcen besser nutzen. Stationäre Einrichtungen bleiben für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf unverzichtbar. Ambulante Lösungen ermöglichen für viele andere, stationäre Eintritte zu vermeiden und Austritte zu erleichtern. Dies reduziert teure Infrastrukturausbauten. So kann der Kanton seine Mittel gezielt einsetzen und mittelfristig Kosten sparen.

Versorgung für bestimmte Bedarfsgruppen sichern

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es für bestimmte Bedarfsgruppen nicht genügend oder zu wenig passende Angebote gibt. Dazu gehören insbesondere Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und heraus­fordernden Verhaltensweisen, Menschen mit psychischen Beein­trächtigungen sowie jüngere und ältere Menschen mit Behinderungen und Pflege­bedarf. Für diese Gruppen sieht die Planung die spezifische Weiterentwicklung der stationären Angebote vor (Wohnheime, Tagesstätten, Werkstätten). Speziell für Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen (Selbst- oder Frem­daggressionen) sollen 20 neue Plätze geschaffen werden. In diesem Bereich besteht im Kanton Solothurn wie auch schweizweit ein akuter Platzmangel.

Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Dezember 2025.

Weitere Informationen

Unterlagen zur Vernehmlassung “Angebotsplanung 2030”