Damit verkehrsorientierte Strassen auch künftig weiterhin ihre Funktion erfüllen können, braucht es klare und einheitliche Regeln. Gleichzeitig soll weiterhin möglich bleiben, bei ausgewiesenen Sicherheits- oder Lärmproblemen angemessen zu reagieren. Auch der Regierungsrat unterstützt ausdrücklich die Stossrichtung der dahinterstehenden Motion Schilliger. Zur Umsetzung der nötigen Gesetzesgrundlagen hat der Bund eine entsprechende Vernehmlassung lanciert.
Der Kanton setzt sich dafür ein, dass innerorts primär über geeignete bauliche und betriebliche Massnahmen – insbesondere durch den Einsatz lärmarmer Beläge – ein wirksamer Lärmschutz gewährleistet wird. Die Prüfung der Strassenhierarchie im Rahmen der erforderlichen Gutachten wird begrüsst.
Der Kanton Solothurn setzt die geforderten Vorgaben bereits heute umfassend um und lebt diese Grundhaltung in seiner Praxis seit Jahren. Wird die Motion Schilliger wie geplant umgesetzt, entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Kanton.