Der Kanton Solothurn setzt sich seit Jahren dafür ein, die Eingliederung von stellensuchenden Personen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Die verschiedenen involvierten Systeme müssen optimal aufeinander abgestimmt sein, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Effizienz zu erhöhen. Dies liegt sowohl im Interesse der betroffenen Personen wie auch eines gezielten Einsatzes von staatlichen Mitteln.
Damit die höhere Effizienz gewährleistet werden kann, ist ein Austausch von Personendaten unter den beteiligten Stellen unabdingbar. Dies betrifft insbesondere kantonale Behörden und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Bislang erfolgte dieser Datenaustausch nicht systematisch und manuell. Zudem soll eine vom Kanton betriebene digitale Datenaustauschplattform den Austausch von fallbezogenen Daten stark vereinfachen. Der Regierungsrat schafft dafür die notwendige gesetzliche Grundlage und hat eine Teilrevision des Sozialgesetzes verabschiedet. Dabei werden die strengen Datenschutzvorgaben eingehalten. Welche Daten im Einzelfall ausgetauscht werden dürfen, wird der Regierungsrat in einer Verordnung präzise festlegen. Die entsprechenden Arbeiten erfolgen unter Einbezug der Einwohnergemeinden.
Einheitliche Abläufe in allen Sozialregionen
Die Gesetzesrevision ermöglicht zudem die Einführung harmonisierter Fallführungsprozesse in den 13 Sozialdiensten im Kanton. Diese wurden in mehreren Sozialregionen erprobt und gelten ab 2026 im ganzen Kanton. Dazu gehören standardisierte Erstabklärungen, einheitliche Abläufe im Beratungsprozess sowie eine systematische Potenzialabklärung. Mit den neuen Standards werden Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz gestärkt. Zudem werden arbeitslose Menschen rascher und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt integriert. Mittelfristig wird mit Effizienzgewinnen und Einsparungen gerechnet, da gezieltere Integrationsmassnahmen die Bezugsdauer der Sozialhilfe verkürzen können.
Die Änderungen sollen per 1. September 2026 in Kraft treten.