Im Vorfeld der kantonalen Abstimmungen vom 28. September argumentiert die SVP in ihrer Kampagne mit teils falschen Behauptungen und irreführenden Aussagen. Die Staatskanzlei stellt deshalb folgende Falschaussagen richtig:
Änderung Sozialgesetz: Familienergänzende Kinderbetreuung
Die SVP behauptet, die Gesetzesänderung verursache Kosten von 100 Millionen Franken pro Jahr. Das ist falsch.
Richtig ist: Die Abgabe von Betreuungsgutscheinen kostet Kanton und Gemeinden zusammen 14,7 bis 19,5 Millionen Franken pro Jahr. Darin enthalten sind die von den Gemeinden bereits heute in die Kinderbetreuung investierten 8,8 Millionen Franken. Diese Zahlen wurden sorgfältig durch ein unabhängiges Forschungsbüro erhoben und basieren auf verlässlichen Daten und Erfahrungswerten aus dem Kanton Solothurn. Die Berechnung geht davon aus, dass Vorschulkinder durchschnittlich 2 Tage à 10 Stunden und Schulkinder durchschnittlich 2 Tage à 5 Stunden pro Woche betreut werden.
Dünnern: Hochwasserschutz und Aufwertung des Lebensraumes
Die SVP behauptet, das Projekt werde vollumfänglich mit Steuergeldern finanziert. Das ist falsch.
Richtig ist: Der Kantonsanteil von 100 Millionen Franken – verteilt auf 20 Jahre – ist zweckgebunden finanziert. Das Geld dafür stammt, wie gesetzlich vorgesehen, von Gebühren für Abfall und Gewässernutzung sowie Wasserzinsen.
Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd
Die SVP behauptet, die Unterführung und der Bahnhofplatz Solothurn Süd würden mit 163 Millionen Steuerfranken finanziert. Das ist mehrfach falsch.
Richtig ist: Das Gesamtprojekt – inklusive Ausbau der RBS-Infrastruktur – kostet 163 Millionen Franken. Davon trägt das Verkehrsunternehmen RBS (Regionalverkehr Bern-Solothurn AG) 49 Prozent. Der Kantonsanteil liegt nach Abzug diverser Bundesbeiträge und dem Anteil der Stadt Solothurn bei 22,5 Millionen Franken. Das Geld dafür stammt aus einer Spezialfinanzierung, über welche Strassen- und öV-Projekte sowie Velorouten finanziert werden.
Stichwort «Steuererhöhung»
Die SVP behauptet, die drei Vorlagen würden zu Steuererhöhungen führen. Das ist falsch.
Richtig ist: Sowohl das Projekt «Dünnern» als auch das Projekt «Bahnhof Solothurn Süd» werden zweckgebunden finanziert und belasten die laufende Staatsrechnung nicht. Einzig die Kosten des Kinderbetreuungsgesetzes belasten die laufende Staatsrechnung, führen aber aufgrund des Volumens zu keinen Steuererhöhungen.