Medienmitteilung

Lohn für Arbeitnehmende steigt um 0,6 Prozent

  • 17.11.2025

Das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG und kantonalen Anstalten erhalten ab dem nächsten Jahr 0,6 Prozent mehr Lohn in Form eines Teuerungsausgleiches. Dies hat der Regierungsrat entschieden. Die Personalverbände hatten einen höheren Prozentsatz gefordert.

Der Regierungsrat und die Personalverbände konnten sich auch nach zwei Verhandlungsrunden nicht über die Höhe des Teuerungsausgleiches einigen. Die Personalverbände hatten einen Teuerungsausgleich im Umfang von 2,0 Prozent gefordert. Der Regierungsrat gewährt nun einen Ausgleich von 0,6 Prozent.

Entscheidende Faktoren für den Teuerungsausgleich

Der Regierungsrat hat vor der Festlegung des Teuerungsausgleichs eine umfassende Abwägung vorgenommen. Dabei hat er insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: 

  • Die mittlere Jahresteuerung, welche für die Lohnverhandlungen herangezogen wird, beträgt 0,6255 Prozent (Basis: Juni 2024 bis Mai 2025).

  • Um die weitere Teuerungsentwicklung einschätzen zu können, werden auch die Konjunkturprognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) herangezogen. Das SECO prognostiziert für das Jahr 2025 eine Teuerung von 0,2 Prozent (Stand 16. Oktober 2025). Der Teuerungsindex ist indes nicht allein massgebend. 

  • Insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kantons spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle. 

Aufgrund der aufgezeigten Parameter und mit Blick auf den Voranschlag 2026, welcher eine weiterhin angespannte finanzielle Lage des Kantons zeigt, kann der Regierungsrat den Forderungen der Personalverbände nicht nachkommen.Er erachtet eine Erhöhung der Löhne um 0,6 Prozent als vertretbar. Dies entspricht der berechneten mittleren Teuerungsentwicklung. 

Da zwischen den Vertragspartnern keine Einigung zustande kam, hat der Regierungsrat die Erhöhung der Löhne um 0,6 Prozent in eigener Kompetenz abschliessend beschlossen. Diese Teuerungszulage gilt für alle Mitarbeitenden, welche dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.