Medienmitteilung

Mit Mythen über die KESB aufräumen

  • 27.06.2023

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) schützen seit zehn Jahren die Schwächsten unserer Gesellschaft. Nach wie vor besteht jedoch bei Schutzbedürftigen eine gewisse Hemmschwelle, sich an die KESB zu wenden. Dem will der Kanton mit öffentlichen Informationsanlässen für die Bevölkerung entgegenwirken. So soll das Vertrauen in die Behörde gestärkt werden.

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutz- behörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Solothurn gibt es seither drei regionale KESB, die eng mit den Sozialdiensten der Gemeinden zusammenarbeiten, um schutzbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu unterstützen. Die interdisziplinäre Behörde mit Mitarbeitenden aus den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik und Recht funktioniert nach zehn Jahren gut.

In der Bevölkerung ist aber nach wie vor eine Zurückhaltung festzustellen, sich an die KESB zu wenden. Ein möglicher Grund sind falsche Vorstellungen darüber, wie die KESB arbeitet und welche Aufgaben sie hat. So trifft das wohl gängigste Vorurteil, die KESB würde Kinder leichtfertig fremdplatzieren, mitnichten zu. Kinder aus einer Familie zu nehmen ist die letzte Option und kommt im Kanton Solothurn nur in rund fünf Prozent der Fälle vor. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Kinder und ihre Eltern bereits vorher unterstützt werden können (pädagogische Hilfe, Erziehungskurse, Beistände einsetzen).

Wenig bekannt zu sein scheint auch die Tatsache, dass die KESB grösstenteils Erwachsene schützt. Dies betrifft 70 Prozent aller Fälle. In der Regel handelt es sich um ältere und demente Menschen, die ihre Handlungen nicht mehr abschätzen können und darum Unterstützung benötigen. Die KESB schützt aber auch Menschen mit einer Behinderung, einer psychischen Beeinträchtigung oder einer Suchterkrankung. Schutzmassnahmen werden nur dann angeordnet, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht oder zu wenig gewährleisten. Die drei KESB im Kanton Solothurn haben im Jahr 2022 rund 9’000 Verfahren behandelt.

Informationsanlässe für die Bevölkerung

Um das Verständnis, die Akzeptanz und das Vertrauen für die Arbeit der KESB zu erhöhen, führt der Kanton im September zwei öffentliche Informationsanlässe in Grenchen und Olten durch. Unter dem Titel «KESB – Mythen und Realität» informiert die Behörde über ihre Arbeit. Die Bevölkerung hat an diesen Anlässen zudem die Gelegenheit, sich mit den Verantwortlichen der KESB auszutauschen und ihnen Fragen zu stellen. An einer Podiumsdiskussion werden aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzes vertieft. Daran teilnehmen werden unter anderem Regierungsrätin Susanne Schaffner sowie Angehörige von Personen, die von der KESB unterstützt wurden. Der Kanton hofft, mit diesen Informationsveranstaltungen dazu beizutragen, dass sich Schutzbedürftige oder ihre Angehörigen bei Bedarf frühzeitig an die KESB wenden.

Weitere Informationen

kesb.so.ch

Öffentliche Informationsanlässe «KESB – Mythen und Realität»:

25. September 2023, Kino Rex Grenchen, 19 Uhr

26. September 2023, Schützi Olten, 19 Uhr

Eintritt frei, Anzahl Plätze begrenzt, Apéro im Anschluss