Medienmitteilung

Neue Fischereigesetzgebung fördert die Hegearbeit

  • 08.12.2025

Der Regierungsrat hat die teilrevidierte Fischereiverordnung gutgeheissen. Zusammen mit dem bereits im Juli 2025 beschlossenen neuen Fischereigesetz erhält der Kanton Solothurn eine Fischereigesetzgebung, die unter anderem die Leistung von Hegearbeiten fördert und den Veränderungen in der Natur und den teilweise sinkenden Fischbeständen Rechnung trägt.

Im September 2022 hat der Kantonsrat eine rechtliche Grundlage für die Erhebung eines Hegebeitrags für Bezügerinnen und Bezüger von Angelfischereipatenten eingefordert. Nachdem die Teilrevision des Fischereigesetzes bereits im Juli 2025 durch den Kantonsrat beschlossen worden ist, hat nun auch der Regierungsrat die entsprechende Teilrevision der Fischereiverordnung beschlossen. Die beiden Erlasse sollen per 1. März 2026 in Kraft treten, vorbehalten bleibt das Vetorecht des Kantonsrats.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Einführung einer Hegeersatzabgabe: Fischerinnen und Fischer, die im Kanton Solothurn ein Jahrespatent erwerben, sollen künftig den Nachweis geleisteter Hegearbeiten erbringen. Wer keine Hegearbeit nachweisen kann, muss eine Hegeersatzabgabe entrichten.

  • Um in Gewässern des Kantons Solothurn zu fischen, müssen künftig alle Fischerinnen und Fischer einen Sachkundenachweis Fischerei (SANA Fischerei) vorweisen. Bisher waren Bezügerinnen und Bezüger von Tages- oder Wochenpatenten von dieser Bestimmung ausgenommen.

  • Die Unterscheidung von Patentgewässern in Gewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand und Gewässer mit gemischtem Fischbestand entfällt.

  • Die Schonbestimmungen werden den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und Schongebiete neu geschaffen.

  • Der Einsatz von Widerhaken wird in sämtlichen Gewässern des Kantons Solothurn verboten.