Wasserrechtsgesetz
Mit der neuen Regelung müssen die ehehaften Wasserrechte bis spätestens am 31. Dezember 2040 von der zuständigen Behörde aufgehoben oder durch eine Konzession abgelöst werden. Haben die am ehehaften Wasserrecht Berechtigten vor der Publikation des Bundesgerichtsurteils (BGE 145 II 140, 31. Juli 2019) rechtmässig Investitionen getätigt, darf die Behörde das ehehafte Wasserrecht nicht aufheben, bis diese amortisiert sind.
Der Regierungsrat begrüsst diese Änderung, da damit die Ablösung von ehehaften Wasserrechten auf verhältnismässige Weise, in angemessener Frist und unter Sicherstellung des Investitionsschutzes und der Gleichbehandlung geregelt wird.
Umweltschutzgesetz
Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes will der Bund die Grundlage schaffen, dass entlang von Infrastrukturanlagen des Bundes, insbesondere Nationalstrassen und Eisenbahnlinien, effizienter gegen invasive gebietsfremde Organismen vorgegangen werden kann. Zudem soll die Vorlage die Kantone ermächtigen, eigene Vorschriften über Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen erlassen zu können.
Die Regierung unterstützt die Stossrichtung der Änderung. Auch im Kanton Solothurn stellen invasive Organismen eine wachsende Herausforderung dar. Es sollen jedoch alle invasiven gebietsfremde Organismen bekämpft werden und nicht nur eine Auswahl von solchen mit besonderem Gefährdungspotenzial. Zudem ist auch bei nationalen Infrastrukturanlagen auf regionale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Lärmschutzverordnung
Die Vorlage zur Revision der Lärmschutz-Verordnung soll den Rahmen für einen rechtssicheren Vollzug des revidierten Umweltschutzgesetzes zur besseren Abstimmung zwischen raumplanerischen und lärmrechtlichen Zielsetzungen schaffen. Dazu werden Bestimmungen angepasst und eingeführt, um Vollzugsbehörden, Bauherrschaften und Planende schweizweit zu unterstützen. Der Regierungsrat begrüsst die Absicht, welche mit der Revision verfolgt wird, ist jedoch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen ohne weitere Präzisierungen weder die Rechtssicherheit erhöhen noch den Aufwand für die Vollzugsbehörden verringern.
Abfallverordnung
Die Regierung begrüsst die Revision der Abfallverordnung, da die vorgeschlagenen Anpassungen einen wichtigen Beitrag zur kreislaufgerechten Abfallwirtschaft leisten. Insbesondere ist es positiv, dass die stoffliche vor der energetischen Verwertung verankert wurde. Ausserdem klärt die Zuteilung von Verbrennungsrückständen aus Anlagen zur thermischen Behandlung zur Kategorie der Siedlungsabfälle diverse wettbewerbsrechtliche Fragen in Bezug auf die Behandlung im Inland. Ebenso wird der Fokus auf eine Fremdstoffausschleusung und Ausweitung der Separatsammlung auf biogene Abfälle aus Industrie und Gewerbe als dringend notwendig erachtet.
Verpackungsverordnung
Mit der Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen und die Entwicklung hin zu einer generellen Verpackungsverordnung ist die Regierung einverstanden. Die Verordnung stellt erstmals grundlegende Anforderungen an die Herstellung von Verpackungsmaterialien und den Einsatz von Rezyklaten in neuen Verpackungen und legt ein Augenmerk auf die Rezyklierbarkeit von Verpackungen. Mit der Verpackungsverordnung wird flächendeckend und einheitlich die Rücknahmepflicht und Verwertung von Einwegverpackungen aus Kunststoffen und Getränkekartons geregelt. Die Verwertungsquote für rücknahmepflichtige Einwegverpackungen aus Kunststoff soll mit einem Zielpfad versehen und bis 2040 kontinuierlich erhöht werden. Dies gewährleistet, dass bereits bei der Produktion die Anforderungen einer späteren Verwertung berücksichtigt werden.