Der Regierungsrat begrüsst, dass aus Sicht des Bundesrats für die Förderung von künftigen Landesausstellungen eine neue gesetzliche Grundlage in der Form eines Spezialgesetzes geschaffen werden muss. Dazu gehört auch, dass Rahmenbedingungen für die Finanzierung geklärt werden.
Der Regierungsrat unterstützt die Aussagen des Bundesrates, dass eine Landesausstellung sich mit den grossen Herausforderungen und Chancen unserer Zeit und der Zukunft auseinandersetzen soll. Sie soll Raum bieten für Reflexion, Inspiration und Dialog – und dabei zeigen, wie die Schweiz durch ihre Vielfalt, Innovationskraft und ihre besondere politische Kultur Antworten auf diese Herausforderungen geben kann.
Gefäss mit identitätsstiftender Wirkung
Die Schweiz hat als einziges Land das Modell Landesausstellungen entwickelt, um ihre Einigkeit zu leben und den sozialen Zusammenhalt über alle Sprachregionen zu stärken. Gerade in schwierigen Zeiten ist diese identitätsstiftende Funktion wichtig. Eine Landesausstellung fördert zudem den Dialog über die Zukunft der Schweiz und stärkt das positive Image der Schweiz im Ausland.
Der Regierungsrat ist jedoch auch der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zu lang ist; die Anforderungen sind zu detailliert ausgeführt. Das genaue Verfahren soll in einer Verordnung konkretisiert werden.
Die Regierung kritisiert Finanzierungsaspekte
Das neue Bundesgesetz definiert detailliert die Prämissen, unter denen die finanzielle Förderung geleistet werden kann. Dabei ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Bund die Förderung mitträgt. Es ist daher aus der Sicht des Regierungsrates widersprüchlich, dass der Bundesrat gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung bekannt gibt, dass er auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren verzichten will.
Unbefriedigend ist für den Regierungsrat auch der vorgeschlagenen Verteilschlüssel des Bundes. Er fordert, dass die Finanzhilfe des Bundes mindestens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen soll, und der Bund auch eine Defizitgarantie übernehmen kann. Dass die betroffenen Kantone und Gemeinden das Projekt auch finanziell mittragen, ist für den Regierungsrat akzeptabel.