Aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine hat der Bundesrat im März 2022 den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine aktiviert. Im November 2023 hat er entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Zeitgleich hat der Bundesrat das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)» verlängert. Am 13. Juni 2024 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, den temporären Schutz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bis am 4. März 2026 zu verlängern. Der Bundesrat wird nach den Sommerferien die Weiterführung des Schutzstatus S sowie die Verlängerung des Programms S prüfen. Hierzu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantonsregierungen zu einer Konsultation eingeladen.
Weiterführung des Schutzstatus S
Der Regierungsrat befürwortet eine Weiterführung des Schutzstatus S, solange die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabil ist. In seiner Konsultationsantwort weist er darauf hin, dass:
- die Abschaffung zum aktuellen Zeitpunkt zu einer erheblichen Belastung des Asylsystems führen würde, da die notwendige individuelle Prüfung der Asylgesuche die Unterbringungskapazitäten und Personalressourcen stark beanspruchen würde.
- ein Alleingang der Schweiz nicht als zielführend erachtet wird und die Verlängerung deshalb mit den EU-Staaten gleichgesetzt werden muss.
- im Falle einer Aufhebung des Schutzstatus S für die Kantone und Gemeinden eine ausreichende Vorlaufs- und Planungszeit gegeben sein muss, um einen funktionierenden Übergang sicherzustellen. Weiter müssen die notwendigen Bedingungen bezüglich Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Finanzierung geklärt sein. Das SEM wird aufgefordert, unabhängig zum Entscheid der Weiterführung, die notwendigen Schritte zeitnah in die Wege zu leiten.
Verlängerung des Programms S zur Unterstützung und Integration
Das Programm S ermöglicht eine verbindliche und individuelle Integrationsförderung von Personen mit Schutzstatus S. Zudem muss im Rahmen des aktuell gültigen Programms gezielt die Erwerbfähigkeit der Personen mit Schutzstatus S gefördert werden. Der Regierungsrat begrüsst die Verlängerung des Programms S im Falle einer Weiterführung des Schutzstatus S. Gleichzeitig macht der Regierungsrat deutlich, dass die Rahmenbedingungen auf Bundesebene, welche eine schnelle Erwerbsaufnahme ermöglichen, gegeben sein müssen.