Medienmitteilung

Regierungsrat lehnt Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ab

  • 23.09.2025

Der Regierungsrat lehnt den Entwurf zur Schaffung eines Rahmengesetzes zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ab. Er anerkennt die Bedeutung der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention, sieht in der Vorlage des Bundesrates jedoch gravierende Mängel.

Der Bundesrat stellt der eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Regierungsrat lehnt diesen Gegenvorschlag ab. In seiner Vernehmlassungsantwort kritisiert er insbesondere, dass sich das geplante Rahmengesetz ausschliesslich auf IV-Bezügerinnen und -Bezüger beschränkt, anstatt alle Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Zudem liegt der Schwerpunkt zu stark auf institutionellem Wohnen, während ambulante und selbstbestimmte Wohnformen zu wenig berücksichtigt werden. Auch die Finanzierungsregelungen und die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sind unklar und erschweren eine wirksame Umsetzung. Positiv wertet der Regierungsrat die im Entwurf vorgesehenen Verbesserungen bei der Wahlfreiheit von Wohnort und Wohnform sowie die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen auf individuelle Bedürfnisse. 

Insgesamt bietet die Vorlage keine kohärente und bereichsübergreifende Grundlage für eine zukunftsorientierte Inklusionspolitik. Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und die Kantone aktiv in die Erarbeitung eines tragfähigen Gesetzes einzubeziehen.