Hintergrund: Auf fossile Treibstoffe fallen Mineralölsteuern und ein Mineralölzuschlag an. Die Einnahmen fliessen in die Strassenkasse des Bundes. Weil aber immer mehr Menschen Elektrofahrzeuge fahren, werden immer weniger Einnahmen generiert. Nun soll auch für Elektrofahrzeuge eine faire Abgabe oder Steuer eingeführt werden. So dass alle Benutzerinnen und Benutzer der Strassen weiterhin gemeinsam für deren Unterhalt aufkommen.
Zweckgebundene Mineralölsteuern
Die zweckgebundenen Mineralölsteuern finanzieren zentrale Aufgaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur – insbesondere den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sowie die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Ein Teil der Einnahmen fliesst zudem in den allgemeinen Bundeshaushalt. Der Rückgang dieser Mittel gefährdet langfristig die Finanzierung der Strasseninfrastruktur.
Abgabe auf Fahrleistung bevorzugt
Der Bund schlägt für die Abgabe oder Steuer zwei unterschiedliche Modelle vor. Bei der Variante «Fahrleistung» wird die Abgabe nach der Anzahl in der Schweiz gefahrenen Kilometer berechnet. Bei der Variante «Ladestrom» bemisst sich der Steuerbetrag nach der Menge elektrischer Energie, die beim Laden des Elektrofahrzeugs verwendet wird.
Der Regierungsrat unterstützt die Abgabe auf die Fahrleistung, da sie dem Verursacherprinzip am besten entspricht und im Vergleich zur Ladestromsteuer fairer und praktikabler ist.
Anpassung der Bundesverfassung erforderlich
Beide Varianten erfordern eine Teilrevision der Bundesverfassung (Art. 86 BV, Art. 196 BV und bei der zweiten Variante zusätzlich Art. 131 BV). Damit soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen analog zu den heutigen Mineralölsteuern verwendet werden können – insbesondere für den Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.