Hintergrund: Auf Suchmaschinen (Google), Sozialen Medien (Twitter) und Multimediaplattformen (Youtube) sind heute kurze Text- und Bildvorschauen zu finden, die sich auf Onlinepublikationen der Medien beziehen – so genannte «Snippets». Schweizer Medienkonzerne und Medienschaffende erhalten für diese Vorschauen bis heute keine Entschädigung, «Snippets» sind rechtlich nicht geschützt. Der Bund schlägt vor, dass grosse internationale Technologiekonzerne für diese kurzen Text- und Bildvorschauen künftig eine pauschale Abgabe leisten müssen. Dazu soll das geltende Urheberrechtsgesetz geändert werden.
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Pläne des Bundes: er erhofft sich durch die neuen Einnahmen eine Stärkung des Schweizer Medienplatzes, inklusive kleine und mittlere Medienunternehmen. Statt auf ein Verbot zu setzen, schlägt der Bund eine pauschale Abgabe vor, womit der freie Zugang zum Internet nicht behindert würde.
Die Änderung des Urheberrechtsgesetzes hat gemäss Bund keine Folgen für Nutzerinnen und Nutzer, was der Regierungsrat begrüsst. So soll das Setzen von sogenannten «Hyperlinks» (Verknüpfungen mit anderen Dateien, die per Mausklick aktiviert werden können) vergütungsfrei bleiben – für die Nutzenden und die Technologiekonzerne.
Neuartige Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) wie etwa Chatbots (ChatGPT oder Google Bard) haben dieses Jahr in der Öffentlichkeit hohe Beachtung gefunden. Der Regierungsrat ist aber überzeugt, dass eine vertiefte Analyse zwingend ist, bevor der Schutz journalistischer Veröffentlichungen im Internet unter dem Aspekt von KI ins Urheberrechtsgesetz einfliessen kann.