Das nationale Parlament hat im Dezember 2021 beschlossen, die Integration der vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür sollen unter anderem die administrativen Hürden im Bereich der Melde- und Bewilligungspflicht abgebaut und der Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kanton erleichtert werden. Die entsprechenden Anpassungen der Ausführungsverordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz hat der Bundesrat im Februar 2023 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Antwort im Grundsatz den erleichterten Kantonswechsel für erwerbstätige vorläufig aufgenommene Personen in den jeweiligen Arbeitskanton. Der sofortige Anspruch auf einen Kantonswechsel einzig aufgrund des langen Arbeitsweges oder aufgrund der Arbeitszeiten erscheint jedoch nicht zweckmässig beziehungsweise ausreichend. Stattdessen schlägt der Regierungsrat vor, einen allfälligen Anspruch zusätzlich an ein bestehendes, ungekündigtes und gefestigtes Arbeitsverhältnis zu knüpfen.
Die ebenfalls vorgeschlagenen Änderungen, um die administrativen Hürden bei der Anstellung von Personen aus dem Asyl- und Härtefallbereich abzubauen, begrüsst der Regierungsrat.