Unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Besonders schutzbedürftig sind so genannte «Mineurs non accompagnés» (MNA). Das sind minderjährige Asylsuchende, die sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten.

Unterbringung und Begleitung

In einer ersten Phase sind diese Kinder und Jugendlichen in einem kantonalen Zentrum in altersgerechte und stabilisierende Tagesstrukturen eingebunden. Sozialpädagoginnen und –pädagogen begleiten und unterstützen sie im Alltag. In einer zweiten Phase ziehen die MNA in Einwohnergemeinden, i.d.R. in kleine Wohngemeinschaften. Hier betreut und fördert die ORS Service AG die MNA in einem individuellen Coaching. Schulbildung, berufliche Ausbildung, Sozial- und Wohnkompetenzen sind Schwerpunkte dieser engen Begleitung. Nach Abschluss dieses Coachings sind die Einwohnergemeinden bzw. Sozialregionen für die MNA zuständig.

Pflegefamilien und Verwandtenunterbringung

Die Unterbringung in Pflegefamilien ist eine geeignete Form, um den besonderen Lebensumständen von MNAs im Alter zwischen 12 bis 16 Jahren Rechnung zu tragen. Das familiäre Umfeld soll helfen, die MNA zu stabilisieren und nachhaltig zu integrieren. Weitere Informationen finden sie auf der Seite für Pflegefamilien.

Bei der Unterbringung von MNA ist die Einheit der Familie zu wahren. Wenn MNA Verwandte im Kanton Solothurn haben, prüft der Kanton alters- und statusunabhängig eine Verwandtenunterbringung als Pflegekind bis zur Volljährigkeit. Wohnen die Verwandten nicht im Kanton Solothurn, kann zwischen den Kantonen ein Kantonswechsel geprüft und beantragt werden.

Volljährigkeit

Mit der Volljährigkeit ändert sich die rechtliche Situation der MNA. Die kindesschutzrechtlichen Massnahmen gelten nicht mehr und die MNA sind rechtlich für sich selber verantwortlich. Sind die Ziele in den Förderbereichen dann noch nicht erfüllt, fördert der Kanton Solothurn den Verbleib der MNA in den spezialisierten Strukturen mit einer sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Begleitung über die Volljährigkeit hinaus.