Fumoirbewilligungen

Eine brennende Zigarette klemmt in einem Aschenbecher

Seit 1. Juli 2007 gilt in den Gastronomiebetrieben im Kanton Solothurn grundsätzlich ein Rauchverbot (dies gilt auch für Shisha). Das Einrichten von Fumoirs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss durch die Kantonalen Lebensmittelkontrolle bewilligt werden. 

 

Kantonale Lebensmittelkontrolle

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:00