Fumoirbewilligungen

Eine brennende Zigarette klemmt in einem Aschenbecher

Seit 1. Juli 2007 gilt in den Gastronomiebetrieben im Kanton Solothurn grundsätzlich ein Rauchverbot (dies gilt auch für Shisha). Das Einrichten von bewilligungspflichtigen Fumoirs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Damit wir Ihr Gesuch für das Betreiben eines Fumoirs bearbeiten können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Das korrekt und vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular.
  2. Die aktuelle Patenturkunde (Gastwirtschaftspatent) vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
  3. Massstabgetreue Pläne für alle Betriebsräume mit korrekt berechneter Angabe der Flächen (in m2) und Bezeichnung des Nichtraucherbereichs und des geplanten Fumoirs. Alle Ausschankeinrichtungen (Buffet, Bar) sind in den Plänen einzuzeichnen.

Wenn die obigen Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, kann Ihr Gesuch nicht bearbeitet und somit auch nicht bewilligt werden. Gemäss kantonalem Gebührentarif (§ 41 Abs. 2 Bst.c) betragen die Gebühren für die Erteilung einer Bewilligung zum Betreiben eines Fumoirs 50 bis 250 Franken.