Für Fachpersonen

Diese Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen. Wie die KESB richten die Fachpersonen ihr Handeln auf das Wohl der hilfsbedürftigen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus.
Melderecht
Liegt es im Interesse eines Kindes, so dürfen auch Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, eine Meldung über eine mögliche Gefährdung an die KESB machen.
Meldepflicht
Gewisse Fachpersonen sind verpflichtet, eine Meldung an die KESB zu machen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist. Dies gilt für Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben. Gleiches gilt auch für Personen, welche in ihrer amtlichen Tätigkeit von einem solchen Fall erfahren.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00