Für Fachpersonen

Fachpersonen diskutieren zusammen.

Diese Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen. Wie die KESB richten die Fachpersonen ihr Handeln auf das Wohl der hilfsbedürftigen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus.

Melderecht

Liegt es im Interesse eines Kindes, so dürfen auch Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, eine Meldung über eine mögliche Gefährdung an die KESB machen.

Meldepflicht

Gewisse Fachpersonen sind verpflichtet, eine Meldung an die KESB zu machen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist. Dies gilt für Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben. Gleiches gilt auch für Personen, welche in ihrer amtlichen Tätigkeit von einem solchen Fall erfahren.