Hintergrund: Die Kommunikationsinfrastruktur im digitalen Raum wird heute von sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gebildet. Dazu gehören wenige international tätige Unternehmen wie Alphabet (u.a. Google, Youtube), Meta (Facebook, Instagram), Tik Tok und X. Sie betreiben ihr Geschäft nach privat festgelegten und durchgesetzten Regeln.
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen verfügen über positive Potenziale, sie sorgen zum Beispiel für mehr Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen. Es bestehen aber auch gewichtige negative Potenziale, wie etwa die Verbreitung von Drohungen oder Beschimpfungen. Dadurch können die Grundrechte (insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit) und die Meinungsbildung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Kommunikation beeinträchtigt werden. Mithilfe eines neuen Bundesgesetzes sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden.
Betreiber sehr grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollen zu mehr Sorgfalt und Transparenz verpflichtet werden, ohne dabei die positiven Effekte dieser Dienste einzuschränken. Insgesamt soll das neue Bundesgesetz zu einem sicheren, verlässlichen und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beitragen.
Der Regierungsrat beurteilt die Vorlage als sachgerecht und verhältnismässig. Sie trägt den veränderten Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation Rechnung. Die vorgesehenen Sorgfaltspflichten, insbesondere klare und verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, Begründungspflichten bei Massnahmen gegenüber Inhalten oder Nutzerkonten, ein internes Beschwerdeverfahren sowie der Zugang zu einer aussergerichtlichen Streitbeilegung erhöhen die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit.
Der Regierungsrat bemängelt aber, dass der vorliegende Gesetzesentwurf den spezifischen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes nicht ausreichend Rechnung trägt. Rund die Hälfte der Jugendlichen in der Schweiz gibt an, im Internet bereits mit unerwünschten sexuellen Inhalten konfrontiert worden zu sein. Darüber hinaus sind sie verstörenden Inhalten, suchtfördernden Algorithmen und manipulativen Gestaltungsmechanismen ausgesetzt und erfahren psychische Belastungen infolge von Cybermobbing, Hassrede und Ausgrenzung.
Die zuständigen Behörden sind darum verpflichtet, alle notwendigen rechtssetzenden Massnahmen zu ergreifen, um das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine sichere, altersgerechte und geschützte digitale Umgebung zu gewährleisten. Die Gesetzesvorlage sollte entsprechend ergänzt werden und neben dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit insbesondere auch das verfassungsmässige Recht von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit sowie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sicherstellen – auch im digitalen Raum.