Medienmitteilung

Spezialkommission fordert Verlängerung des GAV bis 31. Dezember 2030

  • 05.01.2026

Die Spezialkommission hat an ihrer zweiten Sitzung zentrale organisatorische Weichenstellungen vorgenommen und das Mitwirkungsverfahren geregelt. Zudem hat sie einen Auftrag zur Vorbereitung der notwendigen Schritte für eine Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) bis zum 31. Dezember 2030 erteilt.

Die am 11. November 2025 konstituierte kantonsrätliche Spezialkommission zur Vorbereitung des Personalrechts hat anlässlich ihrer zweiten Sitzung zentrale organisatorische Weichenstellungen vorgenommen. Sie hat entschieden, die fachliche Unterstützung und die Mitwirkung fest in ihrer Organisation zu institutionalisieren. Hierzu hat sie drei ständige Gremien eingesetzt und deren Aufgabenbereich festgelegt: Es handelt sich dabei um eine Expertengruppe und zwei Begleitgremien. 

Die Expertengruppe hat die Aufgabe, der Spezialkommission die notwendige Fachexpertise zu liefern. Sie bereitet die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die Spezialkommission vor, klärt offene Fragen und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hierzu erhält sie von der Spezialkommission jeweils Aufträge. In einer ersten Phase besteht die Expertengruppe aus Mitarbeitenden der Verwaltung, die auf Personalrechtsfragen spezialisiert sind. Neben Personen aus der kantonalen Verwaltung nimmt auch ein Spezialist oder eine Spezialistin aus einer Gemeindeorganisation Einsitz.

Unterstützt wird die Spezialkommission weiter von den beiden Begleitgruppen «Arbeitnehmende» und «Arbeitgebende». Die beiden Begleitgruppen unterstützen die Spezialkommission mit dem nötigen Branchenwissen. Zudem wird durch die beiden Begleitgremien die Mitwirkung der Betroffenen ermöglicht. So kann sichergestellt werden, dass der Spezialkommission alle Meinungen und Standpunkte vorliegen und diese innerhalb der Kommission politisch geklärt werden können. 

Die Begleitgruppe «Arbeitnehmende» setzt sich aus zehn Personen zusammen, die einem der fünf am geltenden GAV beteiligten Personalverbänden angehören. Der Begleitgruppe «Arbeitgebende» werden ebenfalls zehn Personen angehören, die Körperschaften vertreten, welche dem geltenden GAV unterstelltes Personal beschäftigen. Hinsichtlich der Zusammensetzung soll den Beteiligten der grösstmögliche Handlungsspielraum eingeräumt werden. Die Spezialkommissionen wird die in Frage kommenden Organisationen kontaktieren und das weitere Vorgehen mit ihnen koordinieren.

Neben organisatorischen Fragen hat die Spezialkommission bereits einen ersten inhaltlichen Vorentscheid getroffen: Die Expertengruppe wurde beauftragt, die notwendigen Schritte vorzubereiten, damit der geltende Gesamtarbeitsvertrag bis zum 31. Dezember 2030 weitergeführt werden kann. Dadurch soll ein vertragsloser Zustand ab dem 1. Januar 2027 vermieden werden. Diese Massnahmen ermöglichen es, das neue Personalrecht ohne Zeitdruck zu erarbeiten. Zudem verbleibt ausreichend Zeit, um Fragen und Differenzen mit den Beteiligten zu klären. Zu diesem Zweck wird die Expertengruppe einen entsprechenden Entwurf einer Vorlage zuhanden der Spezialkommission erarbeiten, der anschliessend in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden kann. Für die Verlängerung ist ein Kantonsratsbeschluss erforderlich. Sie entfällt, sofern bereits vor dem 31. Dezember 2030 neue personalrechtliche Regelungen in Kraft treten.

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