Solothurn, 16. September 2014 - Der Regierungsrat befürwortet in
seiner Stellungnahme an das Eidgenössisches Institut für Geistiges
Eigentum die Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung
„Swissness“. Er schlägt aber wesentliche Nachbesserungen bei der
Kontrolle des lebenmittelrechtlichen Täuschungsverbots sowie dem
Inkraftsetzungsverfahren vor.