Solothurn, 16. September 2014 – Der Regierungsrat bemängelt in seiner
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des KVG an das Bundesamt
für Gesundheit insbesondere den vorgesehenen Zwang der Kantone zur
Steuerung des ambulanten Bereichs und spricht sich auch gegen das
Schaffen einer zusätzlichen Interventionsmöglichkeit für den Bund bei
den ambulanten Tarifen aus. Es ist Sache der Kantone in ihrer
grundsätzlichen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der
Bevölkerung zu entscheiden, ob steuernd auf das ambulante Angebot
Einfluss genommen werden soll oder nicht. Jeglichen Zwang zur
Intervention und des damit einhergehenden administrativen Aufwandes
lehnt der Regierungsrat ab.