Medienmitteilung

Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs – Ja, aber ohne Zwang

  • 16.09.2014

Solothurn, 16. September 2014 – Der Regierungsrat bemängelt in seiner

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des KVG an das Bundesamt

für Gesundheit insbesondere den vorgesehenen Zwang der Kantone zur

Steuerung des ambulanten Bereichs und spricht sich auch gegen das

Schaffen einer zusätzlichen Interventionsmöglichkeit für den Bund bei

den ambulanten Tarifen aus. Es ist Sache der Kantone in ihrer

grundsätzlichen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der

Bevölkerung zu entscheiden, ob steuernd auf das ambulante Angebot

Einfluss genommen werden soll oder nicht. Jeglichen Zwang zur

Intervention und des damit einhergehenden administrativen Aufwandes

lehnt der Regierungsrat ab.

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