Medienmitteilung

Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Teilrevision des Sozialgesetzes; Anhebung der Familienzulagen

  • 02.02.2026

In der Abstimmungszeitung zur Teilrevision des Sozialgesetzes Anhebung der Familienzulagen wird ausgeführt, dass die Gesetzesänderung für Arbeitgebende zu zusätzlichen Kosten von rund 16.4 Mio. Franken führen würde. Diese Aussage berücksichtigt nicht, dass der Bundesrat die Familienzulagen bereits per 1. Januar 2025 der Teuerung angepasst hat. Die von den Arbeitgebenden zu tragende Differenz beträgt demnach jährlich noch 7.9 Mio. Franken.

Mit der Vorlage wird ein vom Kantonsrat erheblich erklärter Auftrag von André Wyss (EVP, Rohr) umgesetzt. Dieser fordert die Erhöhung der minimalen Familienzulagen um 30 Franken. Entsprechend sollen die Kindezulagen auf neu 230 Franken und die Ausbildungszulagen auf neu 280 Franken festgesetzt werden.

In der Abstimmungszeitung zur Vorlage wird u.a. ausgeführt: «Eine Minderheit des Kantonsrats lehnt die Gesetzesänderung ab, da die geforderte Erhöhung der bestehenden Mindestansätze keine bedarfsgerechte Entlastung von Familien mit Kindern ermöglicht und gleichzeitig für Arbeitgeber zu zusätzlichen jährlichen Kosten von rund 16.4 Mio. Franken führen würde.» Diese Aussage berücksichtig die inzwischen erfolgte bundesrätliche Anpassung der Familienzulagen nicht. In seiner Botschaft an den Kantonsrat hatte der Regierungsrat richtigerweise die vom Bundesrat per 1. Januar 2025 beschlossene Erhöhung der Familienzulagen berücksichtigt und nebst dem ursprünglichen Betrag die nach der bundesrätlichen Erhöhung verbleibenden Mehrkosten für die Arbeitgebenden von 7.9 Mio. aufgeführt. Auch in den Voten der Gegner der Vorlage im Kantonsrat wurden Mehrkosten von 7.9 Mio. Franken angeführt.

Die Ausführungen in der Abstimmungszeitung werden deshalb vom Regierungsrat wie folgt berichtigt: «Eine Minderheit des Kantonsrats lehnt die Gesetzesänderung ab, da die geforderte Erhöhung der bestehenden Mindestansätze keine bedarfsgerechte Entlastung von Familien mit Kindern ermöglicht und gleichzeitig für Arbeitgeber zusätzliche jährlichen Kosten von rund 7.9 Mio. Franken verursachen würde.»

Da die Abstimmungszeitung bereits gedruckt ist und die Unterlagen bis spätestens am 14. Februar 2026 bei den Stimmberechtigten eintreffen werden, erfolgt die Präzisierung des entsprechenden Passus auf Seite 15 der Abstimmungszeitung in Form einer Medienmitteilung. Kommuniziert wird diese ebenfalls auf den Social-Media-Kanälen des Kantons sowie auf so.ch

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